vorübergehende Schliessung 01![]()
vorweg:
Diese Seite berichtet über die Schliessung
des KitKatClubs im Frühjahr 2001 (März-Mai)
Ich habe sie so übernommen, wie sie damals auf der HP stand.
Der
beste Spruch eines Beamten in den letzten Tagen:
" Wir dürfen gar nichts annehmen, - nicht einmal Vernunft ! "
DENKT BITTE DARAN, DASS DAS GÄSTEBUCH EIN ÖFFENTLICHES MEDIUM IST,
UND AUCH DORT VON DER POLIZEI & DEN ÄMTERN
NACH INFORMATIONEN GESUCHT WIRD !!!

5.04.2001
Was in den letzten Wochen geschah
...
Am Donnerstag dem
15.03. wurde die neue Location von Mitarbeitern des
Wirtschaftamtes Schöneberg-Tempelhof und ca. 15 LKA-Beamten
während einer schwulen Nackt-Party geschlossen & versiegelt !
Das war nicht weiter verwunderlich,
da die Konzession zwar schon beantragt,
aber eben noch nicht erteilt worden war.
Alle Kräfte wurden also gebündelt, um schnellstmöglich die
Betriebserlaubnis zu erhalten.
Für das 4 Jahres-Jubiläum
der INSOMNIA-Events am 23./24.März
beantragten wir eine sogenannte Gestattung.
Erst sah es auch so aus, als ob diese genehmigt werden würde ...
doch dann trat ein Beamter vom neufusionierten Bezirk Tempelhof auf
den Plan:
Weil
auf dem Insomnia-Flyer
angeblich zum öffentlichen Geschlechtsverkehr aufgerufen , und damit
dem
"unsittlichen Verhalten Vorschub geleistet würde,
könne eine Genehmigung für diese Veranstaltung nicht gegeben werden.
(Im
Übrigen deutete der zuständige Sachbearbeiter vom Wirtschaftsamt
Tempelhof
auch an, dass, hätte er Kenntnis von anderen gastromischen Betrieben,
die "sittenwidriges Verhalten" in ihren Räumlichkeiten dulden,
sich sofort um deren Schließung kümmern würde
!)
Immer & überall hätten wir damit
gerechnet, daß einer "unserer" Staatsbeamten
diesen Paragraphen von ca. 1920 ausgräbt, - nur nicht in Schöneberg
!
Wir organisierten uns also derweil anderweitig ...
und betrieben die Konzessionierung weiter , denn diese hat mit
Sitten & Sittsamkeit eigentlich nichts zu tun.
Am heutigen Donnerstag war der große
Tag: Bauaufsichtsamtsabnahme,
die Herren des Prüfdienstes des Fachbereichs Wirtschaft
& des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
waren in der Location und befanden alles als den Vorschriften entsprechend.
Guter Dinge machten wir uns also
auf den Weg in das Rathaus Schöneberg,
in der Hoffnung, vielleicht schon dieses Wochenende eröffnen zu können
...
Schnell wurden wir aber eines besseren belehrt:
Nach einem 2-stündigen Gespräch über Sitte, Moral & Öffentlichen
Sex
(mit der Chefin von Schöneberg & dem Chef von Tempelhof),
wurden wir gebeten, am Montag ein Konzept unserer Veranstaltungen einzureichen,
dessen Inhalt dann nach Absprache mit
dem neuen Bürgermeister
entscheiden wird, ob wir die Konzession erhalten oder nicht! Der Leiter von
Tempelhof
machte aber mehr als deutlich, dass die Aussichten auf Erteilung ausgesprochen
gering seien ...
( Wie gesagt, Bau, Hygiene, etc. war alles korrekt )
6.04.2001
in der Schwulen Szene kursiert das Gerücht, daß
wir die Namen aller Läden sammeln,
die ebenfalls "Sexuelle Aktivitäten" in ihren Räumen zulassen,
um sie an das Amt weiterzuleiten ...
Das ist ein Gerücht OHNE REALITÄTSGEHALT
!
Wir haben lediglich in dieser Szene darauf hingewiesen, daß unsere
derzeitige Sittlichkeitsdebatte mit dem Amt,
ein Präzedenzfall werden könnte.
Wir sind der Meinung, daß sich alle,
die diese Thematik betrifft organisieren sollten,
denn sonst wird sich an der rechtlichen (Unsicherheits)Situation ganz bestimmt
nichts ändern ! Gemeinsam könnten wir es vielleicht erreichen, daß dieses
veraltete Gesetz an die heutige Realität angepaßt wird, und die
Clubs,
nicht allein auf das Gutdünken des gerade zuständigen Beamten angewiesen
sind !
Samstag 7.04.2001
Das Gesetz, von dem hier die Rede ist, ist §4,
1 des Gaststättengesetzes,
Versagungsgründe:
(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für
den Gewergebetrieb
erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere dem Trunke
ergeben ist
oder befürchten läßt, daß er Unerfahrene Leichtsinnige
oder Willensschwache ausbeuten wird
oder dem Alkoholmißbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei
oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird
oder die Vorschriften des Gesundheits- und Lebensmittelrechts
...
Im Kommentar
zum Gaststättengesetz wird folgendes ausgeführt: S. 175 f) Unsittlichkeit
der Kommentar ist sehr lang, deshalb hier nur die wichtigsten
Passagen:
"Der Begriff der Unsittlichkeit ist geschlechtsbezogen
zu verstehen."
"Die Ausübung des Geschlechtverkehrs in
Anwesenheit Dritter in den Schankräumen
einer Gaststätte verstößt gegen die guten Sitten, weil sie
von der
überwiegenden Zahl der Menschen unseres Kulturkreises als grob
schamverletzend empfunden wird und der Staat, unbeschadet des Rechts des
Einzelnen auf Gestaltung seiner Intimsphäre, das Recht hat,
Angelegenheiten der Intimsphäre aus dem öffentlichen Bereich zu
verweisen
und mit rechtlichen Mitteln zu erzwingen, daß sie in dem für andere
nicht wahrnehmbaren
Privatbereich verbleiben. Deshalb ist es auch unerheblich,
ob die Zuschauer mit den
Vorführungen
einverstanden sind.
Vorführungen des Geschlechtverkehrs auf offener Bühne einer Gaststätte
sind daher sittenwidrig,
ebenso die Einräumung einer verdunkelten Liegefläche
innerhalb der Schankräume einer Gaststätte oder die Veranstaltung
von Pärchen-Parties,
bei denen es zu sexuellen Handlungen , u.a. Gruppensex oder Partnertausch
kommt.
Auch die Werbung für solche Veranstaltungen ist Förderung der Unsittlichkeit."
" Ebenso wurde die Zurschaustellung von Frauen in einem Käfig, an
dessen
Gitterstäbe sie sich klammerten, als sittenwidrig angesehen.
Eine von nur etwa der Hälfte der in einer demoskopischen Umfrage Befragten
vertretene Auffassung fehlender Unsittlichkeit von Peep-Shows rechtfertigt
nicht schon zwangsläufig eine Beurteilung solcher Veranstaltungen als
nicht gegen die guten Sitten entsprechend."
usw.
Die.10.04.2001
Das Konzept wurde gestern eingereicht.
Morgen, am Mittwoch um 11Uhr
findet das entscheidende Gespräch statt !!!
Do. 19.04.
Die Konzession wurde erteilt !
Die Feierlichkeiten gehen ab sofort wieder in der neuen Location weiter !